Rechtsberatung Hamburg

Tätigkeiten eines Steuerberaters



Unternehmensnachfolge

Kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Daher kann es sich in Bezug auf die Unternehmensnachfolge als positiv herausstellen, einen Beirat in einem Unternehmen einzurichten, der in Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte von dem neuen Inhaber angehört werden muss oder auch auf den Geschäftsbetrieb einwirken kann. Einem solchen Beirat gehören Personen an, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und mit den Entwicklungen des Unternehmens seit mehreren Jahren vertraut sind. Ein Beirat vertritt das Interesse des Erhalts des Unternehmens. Aufgrund seiner meist langjährigen Geschäftsbeziehung zum jeweiligen Unternehmen eignet sich der Steuerberater hervorragend für eine solche Beiratstätigkeit. Er kann zwischen dem Verkäufer und dem Käufer des Unternehmens im Fall einer unterschiedlichen Bewertung von einzelnen Sachfragen vermitteln.

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