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Vermögensberatung
Der Schwerpunkt der Vermögensberatung eines Steuerberaters liegt in der Altersvorsorge. Der Steuerberater kennt aufgrund der oftmals langjährigen Beziehung zum Mandanten die finanzielle Situation und kann daher eine Vermögensberatung gut durchführen. Da das Berufsrecht der Steuerberater keine Bezahlung auf Erfolgsbasis erlaubt, wird gewährleistet, dass der Steuerberater eine unabhängige Beratungsleistung erbringt. Zudem ist die Beratung nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Produkte zu verkaufen. Im Mittelpunkt der Vermögensberatung stehen hierbei die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation des Mandanten. Eine Vermögensberatung eines Steuerberaters setzt sich aus mehreren Punkten zusammen wie beispielsweise einer Analyse der Ist-Situation und deren Bewertung.
Hierbei werden die derzeitigen finanziellen Verhältnisse und Lebensumstände des Mandanten analysiert und die Risikoeinstellung sowie die Zielvorstellungen ermittelt. Anhand dieser Daten kann der Steuerberater etwaige Versorgungslücken aufdecken und diese mit der steuerlichen Situation des Mandanten vergleichen. So kann ermittelt werden, inwieweit die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Ziele zu verwirklichen. Eine weitere Tätigkeit in der Vermögensberatung ist die Entwicklung verschiedener Strategien der Vermögensplanung.
Unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien wie Unternehmensverkauf, Ehescheidung oder erbschaftssteuerliche Aspekte werden einzelne Anlagestrategien durchgespielt. Hat sich der Mandant für eine Strategie entschieden, beschäftigt sich der Steuerberater mit der Umsetzung der Strategie. Hierzu ist ein detaillierter Zeitplan für die einzelnen Aktivitäten, ein sog. Ablaufplan, notwendig, der vom Steuerberater erstellt wird. Anschließend folgt die Umsetzung der einzelnen Teilschritte wie z.B. den Unternehmensverkauf oder die konkrete Auswahl der Finanzdienstleistungsprodukte. Ein Steuerberater kann auch im Rahmen der Vermögensgestaltungsberatung den Mandanten hinsichtlich der Nachlassplanung inklusive erbschaftssteuerlicher Aspekte beraten.